
Eine Zahlungsanweisung , die als Scheck gelten soll, muss auf der Urkunde folgende gesetzlich vorgeschriebene Bestandteile haben: 1. Bez. als Scheck im Text der Urkunde in der Sprache, auf die sie lautet; unbedingt e Anweisung , eine bestimmte Geldsumme zu zahlen; 2. Name dessen, der zahlen soll, d.h. der Bezogene, der nach deutschem Recht nur ei.....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/scheck-gesetzliche-bestandteile/sc
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